Allgemeine Geschäftsbedingungen der Strickerchemie GmbH

Strickerchemie GmbH
Koppelweg 9, 49681 Garrel
USt.-ID: DE 242403089

 

I. Angebote, Vertragsabschluss

1. Die nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle von der Strickerchemie GmbH erbrachten Lieferungen und Leistungen soweit nicht Anderes vertraglich vereinbart wurde. Abweichende Bedingungen des Bestellers binden die Strickerchemie GmbH nicht. Die Entgegennahme von Lieferungen oder Leistungen gilt als Anerkennung unserer Bedingungen. Unsere Angebote sind freibleibend, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas Anderes vereinbart.
2. Die zu den Angeboten gehörigen Unterlagen wie Prospekte, Muster und Gewichtsangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Die Strickerchemie GmbH ist unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Bestellers berechtigt, Veränderungen im technischen Aufbau und in der chemischen Zusammensetzung der Produkte vorzunehmen.
3. Nebenabreden, Änderungen und Abweichungen von diesen Lieferbedingungen sollen zwischen den Parteien zu Beweiszwecken schriftlich niedergelegt werden.

II. Preise

Die Preise gelten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Für die Berechnung sind die von der Strickerchemie GmbH ermittelten Gewichte, Stückzahlen und Mengen maßgebend, wenn der Besteller nicht unverzüglich nach Erhalt der Ware widerspricht.

III. Lieferung

1. Erhebliche, außergewöhnliche, für die Strickerchemie GmbH unvorhersehbare und von ihr nicht verschuldete und nicht vermeidbare Betriebsstörungen, Lieferfristenüberschreitungen oder Lieferausfälle von unseren Zulieferern, Rohstoff-, Energie- oder Arbeitskräftemangel, Streiks, Aussperrungen, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung, Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand und andere Fälle höherer Gewalt bei der Strickerchemie GmbH und ihren Unterlieferanten verlängern die Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses, soweit sie für die Lieferfähigkeit der Ware von Bedeutung sind. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt die Strickerchemie GmbH dem Besteller unverzüglich mit.
2. Die Strickerchemie GmbH ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt. Die Lieferungen erfolgen in der Regel in Standardverpackungen.

IV. Versand, Gefahrübergang, Verpackung

1. Sofern nichts anderes vereinbart, wählt die Strickerchemie GmbH Versandweg und Versandart, wobei die Interessen des Bestellers angemessen zu berücksichtigen sind.
2. Die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung der Ware geht mit der Auslieferung der Ware an die zur Versendung bestimmte Person oder im Falle der Abholung mit der dem Besteller mitgeteilten Bereitstellung auf diesen über. Das gilt auch bei frachtfreier Lieferung.
3. Beanstandete Ware darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Strickerchemie GmbH zurückgesandt werden. Die Rechte aus Gewährleistung und etwaiger Garantie bleiben von dieser Regelung unberührt; die Abwicklung der Rücknahme von Waren in Gewährleistungs- und Garantiefällen wird im Einzelfall unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zwischen den Parteien abgestimmt.
4. Leihverpackungen sind vom Besteller auf dessen Kosten unverzüglich zurückzusenden. Verlust und Beschädigung einer Leihverpackung geht, so lange diese nicht an die Strickerchemie GmbH zurückgelangt ist, zu Lasten des Bestellers, wenn dies von ihm zu vertreten ist. Leihverpackungen dürfen nicht anderen Zwecken oder zur Aufnahme anderer Produkte dienen. Sie sind lediglich für den Transport der gelieferten Ware bestimmt. Beschriftungen dürfen nicht entfernt werden.

V. Zahlung

1. Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zeiträume nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug. Schecks und Wechsel werden nur nach besonderen Vereinbarungen und nur zahlungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen. Die Ablehnung von Schecks und Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor.
2. Der Besteller ist zur Aufrechnung gegen Forderungen der Strickerchemie GmbH nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Gleiches gilt für Ansprüche, aufgrund derer der Besteller ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen möchte.
3. Die Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungsbedingungen oder andere Umstände, welche bei Anlegung banküblicher Maßstäbe auf eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers schließen lassen, haben die sofortige Fälligkeit der Forderungen der Strickerchemie GmbH, die auf demselben Rechtsverhältnis beruhen, zur Folge, soweit die Strickerchemie GmbH die ihr obliegenden Leistungen betreffend derer eine Vorleistungspflicht vereinbart wurde, bereits erbracht hat. Die Möglichkeit des Vorgehens nach § 321 BGB bleibt unberührt.

VI. Beanstandungen, Mängelansprüche, Haftung

1. Beanstandungen hinsichtlich Beschaffenheit oder Menge sind der Strickerchemie GmbH unter Angabe der Rechnungs- und Versandnummer, der Produktbezeichnung und Gebindesignierung spätestens 14 Tage nach Erhalt der Ware, verborgene Mängel spätestens 14 Tage nach deren Entdeckung, anzuzeigen. Unterlässt der Besteller die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt.
2. Der Besteller hat - erforderlichenfalls durch eine Probeverarbeitung - zu prüfen, ob die gelieferte Ware für den vorgesehenen Einsatz geeignet ist.
3. Ist der Kauf für beide Seiten ein Handelsgeschäft, so gilt § 377 HGB mit den dort geregelten Fristen.
4. Bei fristgemäß angezeigten und begründeten Beanstandungen ist die Strickerchemie GmbH zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist berechtigt. Misslingt die Nacherfüllung zweimal, wird sie unmöglich, unberechtigt verweigert oder dem Besteller unzumutbar, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
5. Die Strickerchemie GmbH haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, es sei denn es wurde eine wesentliche Pflicht verletzt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung der Strickerchemie GmbH ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Ansprüchen aufgrund der Strickerchemie GmbH zurechenbarer Körper- und Gesundheitsschäden, bei Verlust des Lebens sowie bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung.
6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und sonstige Erfüllungsgehilfen.
7. Ansprüche des Bestellers aus einer Garantie im Sinne von § 443 BGB bleiben durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt.
8. Mängelansprüche hinsichtlich der gelieferten Produkte verjähren nach einem Jahr, ausgenommen sind Ansprüche des Bestellers gegen die Strickerchemie GmbH aufgrund arglistig verschwiegener Mängel. Ausgenommen sind auch Ansprüche aus Produkthaftung. Ferner gilt die Verjährungsverkürzung nicht für Ansprüche aufgrund der Strickerchemie GmbH zurechenbarer Körper- und Gesundheitsschäden, bei Verlust des Lebens sowie bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung.

VII. Anwendungstechnische Beratung, Belieferung an Dritthändler

1. Anwendungstechnische Beratung erteilt die Strickerchemie GmbH nach bestem Wissen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung der Produkte befreien den Besteller nicht von  eigenen Prüfungen und Versuchen auf die Eignung der Produkte für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke.
2. Darüber hinaus sind vom Besteller unbedingt die Spezifikationen im Sicherheitsdatenblatt für den Umgang mit den gelieferten Stoffen und deren Einsatzbereiche zu beachten.
3. Will der Besteller die gelieferten Waren zu anderen Zwecken einsetzen als mit der Strickerchemie GmbH besprochen oder vereinbart, so darf dies erst nach ausgiebiger Erprobung und Untersuchung sowie Vorliegen eventuell notwendiger behördlicher Genehmigungen und/oder Bescheinigungen geschehen.
4. Die Strickerchemie GmbH baut ihren Fachhandelskreis im Rahmen eines produktberatenden Vertriebssystems auch in Zukunft weiter aus. Aus diesem Grund ist die Belieferung anderer Händler durch den Fachhandelspartner ausdrücklich ausgeschlossen. Der Fachhandelspartner verpflichtet sich insbesondere, keine Dritthändler zu beliefern, die Produkte der Strickerchemie GmbH unautorisiert im Internet anbieten. Von vorstehenden Beschränkungen unberührt bleibt der Handel zwischen den Fachhandelspartnern der Strickerchemie GmbH untereinander.
5. Der Verkauf von den zum Großteil sehr beratungsbedürftigen und gesundheitsgefährdenden Produkten der Strickerchemie GmbH (wie die Biozide, Optiwet, Bubblesorb Silence etc.) findet nur an ausreichend qualifizierte Fachhändler statt. Die Strickerchemie GmbH bietet hierzu Schulungen an. Es liegt im Verantwortungsbereich des Fachhändlers, insbesondere im Falle des Internetvertriebs von potentiell gesundheitsgefährdenden Produkten, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Informationspflichten zu beachten.

VIII. Eigentumsvorbehalt

1. Die Ware bleibt Eigentum der Strickerchemie GmbH, bis der Besteller seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit der Strickerchemie GmbH getilgt hat, auch soweit diese Forderungen zwar entstanden sind aber erst künftig fällig werden.
2. Der Besteller darf die Ware, an welcher sich die Strickerchemie GmbH das Eigentum vorbehalten hat, im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebs verarbeiten, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder Zahlungen gänzlich eingestellt hat. Bei der Verarbeitung der gelieferten Waren durch den Besteller gilt die Strickerchemie GmbH als Hersteller und erwirbt Eigentum an den neu entstehenden Waren. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwirbt die Strickerchemie GmbH Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der gelieferten Waren zu dem Wert der anderen Materialien und dem Wert der Verarbeitung, es sei denn, eines der anderen Materialien ist als Hauptsache anzusehen und steht nicht im Eigentum des Bestellers. Der Besteller gilt in diesen Fällen als Verwahrer. Vorstehende Regelungen gelten entsprechend, wenn der Besteller die Ware, an welcher sich die Strickerchemie GmbH das Eigentum vorbehalten hat, mit anderen Gegenständen vermischt, vermengt oder verbindet.
3. Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sorgfältig zu verwahren. Sofern Versicherungen abgeschlossen wurden, tritt er seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen hierdurch im Voraus an die Strickerchemie GmbH ab.
4. Der Besteller ist berechtigt, über die im (Mit-)Eigentum der Strickerchemie GmbH stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, so lange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit der Strickerchemie GmbH rechtzeitig nachkommt, sich insbesondere nicht in Zahlungsverzug befindet oder Zahlungen gänzlich eingestellt hat. Er darf die Waren nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen.
5. Der Besteller tritt bereits jetzt alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen der Strickerchemie GmbH Eigentumsrechte zustehen, mit allen Nebenrechten, Sicherheiten und Eigentumsvorbehalten zur Sicherung an die Strickerchemie GmbH ab, und zwar im Umfang des jeweiligen Eigentumsanteils der Strickerchemie GmbH an den verkauften Waren. Verbindet oder vermischt der Besteller die gelieferte Ware entgeltlich mit einer Hauptsache Dritter, so tritt er bereits jetzt seine Vergütungsansprüche gegen den Dritten bis zur Höhe des Rechnungswertes der gelieferten Ware zur Sicherung an die Strickerchemie GmbH ab.
6. Der Besteller darf die abgetretenen Forderungen jedoch einziehen, solange er sich nicht in Zahlungsverzug befindet oder Zahlungen gänzlich eingestellt hat. In letztgenannten Fällen ist der Besteller auf Verlangen der Strickerchemie GmbH verpflichtet, seinen Abnehmern die Abtretung bekannt zu geben und der Strickerchemie GmbH die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen die Abnehmer erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.
7. Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist die Strickerchemie GmbH berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktrittrechts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Käufers die einstweilige Herausgabe der in ihrem Eigentum stehenden Waren zu verlangen.
8. Übersteigt der Wert der der Strickerchemie GmbH zustehenden Sicherungen die zu sichernden Forderungen der Strickerchemie GmbH gegen den Besteller um mehr als 10 %, so ist auf Verlangen des Bestellers die Strickerchemie GmbH insoweit zur Freigabe von Sicherheit nach seiner Wahl verpflichtet.
9. Der Besteller hat der Strickerchemie GmbH gegenüber sofort auf schnellstem Wege Anzeige zu machen und zu widersprechen, wenn die Vorbehaltsware oder andere Gegenstände oder Forderungen, an denen der Strickerchemie GmbH Rechte zustehen, von Dritten gepfändet werden oder sonst eine Beeinträchtigung zu befürchten ist. Der Anzeige sind die nötigen Unterlagen beizufügen.

IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort für die Lieferung ist die jeweilige Versandstelle von Strickerchemie GmbH, für die Zahlung deren Sitz, es sei denn aus einer individuellen Vereinbarung ergibt sich etwas anderes.
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen der Strickerchemie GmbH und dem Besteller ist Cloppenburg, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Dies gilt auch für Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozesse.
3. Das Vertragsverhältnis und alle Rechtsbeziehungen hieraus unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Internationale Warenverkäufe (CISG).

X. Salvatorische Klausel

Durch die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Klauseln wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen und des Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die ungültigen Klauseln durch andere Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen Klauseln wirtschaftlich möglichst weitgehend entsprechen.

Strickerchemie GmbH USt. -ID: DE 242403089 HRB – Nr.: 152 108 Stand: 08/2014