Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen der Strickerchemie GmbH, 49681 Garrel, Koppelweg 9
USt.-ID: DE 242403089
I. Angebote, Vertragsabschluss
1. Die nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle von der Strickerchemie GmbH erbrachten Lieferungen und Leistungen soweit nicht Anderes vertraglich vereinbart wurde. Abweichende Bedingungen des Bestellers binden die Strickerchemie GmbH nicht. Die Entgegennahme von Lieferungen oder Leistungen gilt als Anerkennung unserer Bedingungen.
Unsere Angebote sind freibleibend, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas Anderes vereinbart.
2. Die zu den Angeboten gehörigen Unterlagen wie Prospekte, Muster und Gewichtsangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Die Strickerchemie GmbH ist unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Bestellers berechtigt, Veränderungen im technischen Aufbau und in der chemischen Zusammensetzung der Produkte vorzunehmen.
3. Nebenabreden, Änderungen und Abweichungen von diesen Lieferbedingungen müssen zwischen den Parteien schriftlich niedergelegt werden.
II. Preise
Die Preise gelten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Für die Berechnung sind die von der Strickerchemie GmbH ermittelten Gewichte, Stückzahlen und Mengen maßgebend, wenn der Besteller nicht unverzüglich widerspricht.
III. Lieferung
1. Erhebliche, für die Strickerchemie GmbH unvorhersehbare und von ihr nicht verschuldete Betriebsstörungen, Lieferfristenüberschreitungen oder Lieferausfälle von unseren Zulieferern, Rohstoff-, Energieoder Arbeitskräftemangel, Streiks, Aussperrungen, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung, Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand und andere Fälle höherer Gewalt bei der Strickerchemie GmbH und ihren Unterlieferanten verlängern die Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses, soweit sie für die Lieferfähigkeit der Ware von Bedeutung sind. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt die Strickerchemie GmbH dem Besteller baldmöglichst mit.
2. Dem Besteller zumutbare Teillieferungen sind zulässig. Die Lieferungen erfolgen in der Regel in Standardverpackungen.
IV. Versand, Gefahrübergang, Verpackung
1. Sofern nichts anderes vereinbart, wählt die Strickerchemie GmbH Versandweg und Versandart, wobei die Interessen des Bestellers angemessen zu berücksichtigen sind.
2. Die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung der Ware geht mit der Auslieferung der Ware an die zur Versendung bestimmte Person oder im Falle der Abholung mit der dem Besteller mitgeteilten Bereitstellung auf diesen über. Das gilt auch bei frachtfreier Lieferung.
Beanstandete Ware darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Strickerchemie GmbH zurückgesandt werden.
4. Leihverpackungen sind vom Besteller auf dessen Kosten unverzüglich zurückzusenden. Verlust und Beschädigung einer Leihverpackung geht, so lange diese nicht an die Strickerchemie GmbH zurückgelangt ist, zu Lasten des Bestellers, wenn dies von ihm zu vertreten ist. Leihverpackungen dürfen nicht anderen Zwecken oder zur Aufnahme anderer Produkte dienen. Sie sind lediglich für den Transport der gelieferten Ware bestimmt. Beschriftungen dürfen nicht entfernt werden.
V. Zahlung
1. Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zeiträume nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug. Schecks und Wechsel werden nur nach besonderen Vereinbarungen und nur zahlungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen. Die Ablehnung von Schecks und Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor.
2. Zurückbehaltung und Aufrechnung wegen von Strickerchemie GmbH bestrittener Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.
3. Die Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungsbedingungen oder andere Umstände, welche bei Anlegung banküblicher Maßstäbe auf eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers schließen lassen, haben die sofortige Fälligkeit der Forderung der Strickerchemie GmbH, die auf demselben Rechtsverhältnis beruhen, zur Folge.
VI. Beanstandungen, Mängelansprüche, Haftung
1. Beanstandungen hinsichtlich Beschaffenheit oder Menge sind der Strickerchemie GmbH unter Angabe der Rechnungs- und Versandnummer, der Produktbezeichnung und Gebindesignierung unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Erhalt der Ware, verborgene Mängel spätestens 7 Tage nach deren Entdeckung, schriftlich anzuzeigen.
2. Der Besteller hat – erforderlichenfalls durch eine Probeverarbeitung – zu prüfen, ob die gelieferte Ware für den vorgesehenen Einsatz geeignet ist.
3. Bei fristgemäß angezeigten und begründeten Beanstandungen ist die Strickerchemie GmbH zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist berechtigt. Misslingt die Nacherfüllung zweimal, wird sie unmöglich, unberechtigt verweigert oder dem Besteller unzumutbar, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
4. Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (Schadensansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung der Pfl ichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Unberührt davon bleiben die Fälle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, der zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die Fälle vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Schadensverursachung.
Bei einer Verletzung wesentlicher Vertragspfl ichten ist der Schadensersatzanspruch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht einer der o.g. zwingenden Haftungsgründe vorliegt.
Eine Haftung für Mangelfolgeschäden aus Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern die verletzte Pfl icht nicht gerade vor solchen Folgeschäden schützen sollte. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
5. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und sonstige Erfüllungsgehilfen.
6. Ansprüche des Bestellers aus einer Garantie im Sinne von § 443 BGB bleiben durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt.
7. Mängelansprüche hinsichtlich der gelieferten Produkte verjähren nach einem Jahr, ausgenommen sind Ansprüche des Bestellers gegen die Strickerchemie GmbH aufgrund arglistig verschwiegener Mängel.
VII. Anwendungstechnische Beratung, Belieferung an Dritthändler, Internethandel
1. Anwendungstechnische Beratung erteilt die Strickerchemie GmbH nach bestem Wissen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung der Produkte befreien den Besteller nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen auf die Eignung der Produkte für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke.
2. Darüber hinaus sind vom Besteller unbedingt die Spezifi kationen im Sicherheitsdatenblatt für den Umgang mit den gelieferten Stoffen und deren Einsatzbereiche zu beachten.
3. Will der Besteller die gelieferten Waren zu anderen Zwecken einsetzen als mit der Strickerchemie GmbH besprochen oder vereinbart, so darf dies erst nach ausgiebiger Erprobung und Untersuchung sowie Vorliegen eventuell notwendiger behördlicher Genehmigungen und/oder Bescheinigungen geschehen.
4. Belieferung an Dritthändler
Die Strickerchemie GmbH baut ihren Fachhandelskreis im Rahmen eines produktberatenden Vertriebssystems auch in Zukunft weiter aus. Aus diesem Grund ist die Belieferung anderer Händler durch den Fachhandelspartner ausdrücklich ausgeschlossen. Der Fachhandelspartner verpflichtet sich insbesondere, keine Dritthändler zu beliefern, die Produkte der Strickerchemie GmbH unautorisiert im Internet anbieten.
5. Der Handel mit den zum Großteil sehr beratungsbedürftigen und gesundheitsgefährdenden Produkten der Strickerchemie GmbH (wie die Biozide, Optiwet, Bubblesorb Silence etc.) ist im Internet nur nach ausführlich erfolgter Schulung durch die Strickerchemie GmbH unter Einhaltung erforderlicher Auflagen möglich. Dem Handelspartner ist es untersagt, die Produkte der Strickerchemie GmbH über das Internet (eigener Webshop, eBay, etc.) selbst oder über Dritte anzubieten und/oder zu veräußern, soweit dies nicht vorher von der Strickerchemie GmbH schriftlich genehmigt wurde. Die Strickerchemie GmbH behält sich vor erteilte Genehmigungen kurzfristig aufzuheben und anzupassen.
VIII. Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt Eigentum der Strickerchemie GmbH, bis der Besteller seine gesamten Verbindlichkeiten aus den gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen mit der Strickerchemie GmbH getilgt hat.
2. Bei der Vereinbarung der gelieferten Waren durch den Besteller gilt die Strickerchemie GmbH als Hersteller und erwirbt Eigentum an den neu entstehenden Waren. Erfolgt die Vereinbarung zusammen mit anderen Materialien, erwirbt die Strickerchemie GmbH Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der gelieferten Waren zu dem Wert der anderen Materialien und dem Wert der Vereinbarung. Ist im Falle der Verbindung oder Vermischung der gelieferten Ware mit einer Sache des Bestellers diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der gelieferten Ware zum Rechungswert oder –mangels eines solchen – zum Verkehrswert der Hauptsache auf die Strickerchemie GmbH über. Der Besteller gilt in diesen Fällen als Verwahrer.
3. Der Besteller ist verpfl ichtet, die Vorbehaltsware sorgfältig zu verwahren und auf eigene Kosten gegen Abhandenkommen und Beschädigung zu versichern. Er tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen hierdurch im Voraus an die Strickerchemie GmbH ab.
4. Der Besteller ist berechtigt, über die im Eigentum der Strickerchemie GmbH stehenden Waren im ordent Geschäftsgang zu verfügen, so lange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit der Strickerchemie GmbH rechtzeitig nachkommt.
5. Der Besteller tritt bereits jetzt alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen der Strickerchemie´GmbH Eigentumsrechte zustehen, zur Sicherung an die Strickerchemie GmbH ab, und zwar im Umfang des jeweiligen Eigentumsanteils der Strickerchemie GmbH an den verkauften Waren. Verbindet oder vermischt der Besteller die gelieferte Ware entgeltlich mit einer Hauptsache Dritter, so tritt er bereits jetzt seine Vergütungsansprüche gegen den Dritten bis zur Höhe des Rechnungswertes der gelieferten Ware zur Sicherung an die Strickerchemie GmbH ab.
6. Der Besteller ist auf Verlangen der Strickerchemie GmbH verpfl ichtet, seinen Abnehmern die Abtretung bekannt zu geben und der Strickerchemie GmbH die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen die Abnehmer erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.
7. Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist die Strickerchemie GmbH berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktrittrechts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Käufers die einstweilige Herausgabe der in ihrem Eigentum stehenden Waren zu verlangen.
8. Übersteigt der Wert der der Strickerchemie GmbH zustehenden Sicherungen die zu sichernden Forderungen der Strickerchemie GmbH gegen den Besteller um mehr als 20 %, so ist auf Verlangen des Bestellers die Strickerchemie GmbH insoweit zur Freigabe von Sicherheit nach seiner Wahl verpfl ichtet.
9. Liegt auf Seiten des Bestellers eine Leistungsverzögerung oder ein sonstiger Verstoß gegen gesetzliche oder vertragliche Pflichten vor, ist die Strickerchemie GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, ohne dass es einer Fristsetzung zur Erbringung der Leistung gegenüber dem Besteller bedarf.
IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für die Lieferung ist die jeweilige Versandstelle von Strickerchemie GmbH, für die Zahlung deren Sitz.
2. Gerichtsstand ist nach Wahl von Strickerchemie GmbH deren Firmensitz oder der allgemeine Gerichtsstand des Bestellers; dies gilt auch für Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozesse.
3. Das Vertragsverhältnis und alle Rechtsbeziehungen hieraus unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Internationale Warenverkäufe (CISG).
X. Salvatorische Klausel
Durch die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Klauseln wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen und des Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpfl ichtet, die ungültigen Klauseln durch andere Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen Klauseln wirtschaftlich möglichst weitgehend entsprechen.
Strickerchemie GmbH USt. -ID: DE 242403089 HRB – Nr.: 152 108
§ 443 BGB
Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie
(1) Übernimmt der Verkäufer oder ein Dritter eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder dafür, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie), so stehen dem Käufer im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen gegenüber demjenigen zu, der die Garantie eingeräumt hat.
(2) Soweit eine Haltbarkeitsgarantie übernommen worden ist, wird vermutet, dass ein während ihrer Geltungsdauer auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet.
Stand: 06/2010
